Aktuelles
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Unklarer Nutzen bei Früherkennung auf Vitamin-B12-Mangel und Ergänzung
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat zu der Früherkennungsuntersuchung bei symptomfreien Erwachsenen mit nachfolgender Gabe von Vitamin-B12-Präparaten keine Studien gefunden, die auf einen Nutzen oder Schaden hinweisen. Zu der Frage, ob sogenannte „Vitaminkuren“ zur Verbesserung der Gesundheit nützen, also Vitamin-B12-Gaben ohne bestehenden Mangel oder ohne vorhergehende Diagnose, wurden eben-falls keine Studien gefunden. Die Bewertung des IGeL-Monitors ist „unklar“.
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IGeL-Monitor erweitert Informationsangebot mit IGeL Podcast
Der IGeL Podcast ist der neue informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Gespräche über individuelle Gesundheitsleistungen, über ihren Nutzen für Versicherte, aber auch über ihre Kosten ergänzen das Angebot des Bewertungsportals IGeL-Monitor.
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Aktualisierung: Bestimmung des HbA1c-Wertes zur Früherkennung von Typ-2-Diabetes mit unklarem Nutzen
Das Team des IGeL-Monitors kann keine Studien ausmachen, die untersucht haben, ob die HbA1c-Bestimmung einen höheren Nutzen für Patientinnen und Patienten hat als eine Nüchternblutzucker¬untersuchung. Ebenso unklar ist der Nutzen, wenn man beide Untersuchungen miteinander kombiniert. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor diese Leistung wie bereits 2012 erneut mit „unklar“.
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Toxoplasmose-Test bei Schwangeren: Nutzen unklar
Das Team des IGeL-Monitors hat den Toxoplasmose-Test bei Schwangeren mit „unklar“ bewertet. Es gibt keine Studien, die auf einen Nutzen für Mutter und Kind hindeuten. Bei dem Antikörpertest kann es zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen sowie Überdiagnosen kommen, die unnötige Folgeuntersuchungen oder unnötige Behandlungen nach sich ziehen. Das werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors als Anhaltspunkte für einen Schaden. Allerdings fand das IGeL-Team schwache Hinweise, dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine früh einsetzende medikamentöse Therapie die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern kann.
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Ab 2021: Ultraschall als „Babyfernsehen“ wird verboten
Ultraschalluntersuchungen während einer Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil der normalen Vorsorge sind, werden zum 1. Januar 2021 verboten. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D-, oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“ genannt werden. Viele Praxen bieten Schwangeren solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an. Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Ultraschallintensität zu schützen.
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Von der IGeL zur Kassenleistung: Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs
Seit April 2020 ist die Dermatoskopie zur Früherkennung Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung alle zwei Jahre und wird von den Krankenkassen übernommen.
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IGeL-Monitor bewertet Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs mit „tendenziell negativ“ sowie Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs weiterhin mit „negativ“
Das Team des IGeL-Monitors hat die Selbstzahlerleistung Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs erstmals bewertet. Die Bewertung des Ultraschalls der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung wurde aktualisiert. In Studien zu beiden Untersuchungen gab es mehr Hinweise auf Schäden als auf einen Nutzen für Patientinnen. Fachgesellschaften raten übereinstimmend davon ab, diese Untersuchungen als Screening anzuwenden. Dennoch werden die Untersuchungen häufig angeboten – auch jüngeren Frauen, die offensichtlich nicht zur Risikogruppe gehören. Gynäkologische Praxen handeln damit gegen die Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften.
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IGeL-Report 2020 und der Umgang mit COVID-19-Antikörpertests: Versicherte brauchen bessere Information und Aufklärung – Regeln sind von den Arztpraxen einzuhalten
Drei von vier Patientinnen und Patienten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis. Zu den Topsellern gehören nach wie vor auch IGeL, die mehr schaden als nützen. Neu auf dem IGeL-Markt sind COVID-19-Antikörpertests. Aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Bedeutung der Testergebnisse besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich in falscher Sicherheit wiegen und deshalb Abstands- und Hygieneregeln missachten könnten.
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Neue IGeL: COVID-19-Antikörpertests: Viele Unsicherheiten für die Patienten
Ein positiver Antikörpertest bedeutet nicht zwingend, dass man COVID-19 schon hatte. 37 vom Team des IGeL-Monitors zu Rate gezogene Studien und sieben Übersichtsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass die Tests vor allem hinsichtlich falsch positiver Ergebnisse kritisch zu sehen sind. Dennoch bieten Arztpraxen COVID-19-Antikörpertests als Selbstzahlerleistung an. Die Beratung ist oft lückenhaft. Versicherte werden über die Bedeutung der Testergebnisse nicht ausreichend aufgeklärt.
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IGeL-Report 2020 und Umgang mit Antikörpertests auf COVID-19
In einer Pressekonferenz am Dienstag, 25. August 2020 von 11-12 Uhr im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz in Berlin stellt der MDS die Ergebnisse des IGeL-Reports 2020 sowie Informationen zum Umgang mit Antikörpertests auf Covid-19 vor. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Teilnahme vor Ort begrenzt. Daher wird die Veranstaltung über die MDS-Homepage gestreamt.
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