Erläuterung des GKV-Spitzenverbandes
Warum ist Akupunktur bei Migräne keine Kassenleistung?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hatten von 2001 bis 2005 große Studien durchgeführt und finanziert, um die Wirksamkeit der Akupunktur bei drei wichtigen Einsatzgebieten zu prüfen: bei chronischen Rückenschmerzen, chronischen Knieschmerzen und Migräne. Hierbei wurde die „korrekte“ Akupunkturbehandlung mit einer „Scheinakupunktur“ sowie der Standardtherapie bei diesen Schmerzzuständen verglichen.
Die Ergebnisse waren sehr überraschend, und zwar sowohl für solche Ärztinnen und Ärzte, die sich der „Schulmedizin“ zuordnen als auch jene, die sich auf Akupunkturverfahren spezialisiert haben: Bei Rückenschmerz und Knieschmerz wirkte die Akupunktur deutlich besser als die Standardtherapie. Bei Migräne wirkte die Akupunktur „nur“ ähnlich gut wie die Standardtherapie. Außerdem gab es methodische Schwächen der Migräne- Studie , die ihre Aussagekraft verringert haben. Letztendlich wurde im April 2006 die Akupunktur bei Rückenschmerzen und bei Knieschmerzen in den Leistungskatalog aufgenommen.
Seit dem damaligen G-BA – Beschluss wurden weitere Studien zur Akupunktur bei Migräne durchgeführt. Dennoch hat sich an der grundsätzlichen Sachlage nichts geändert, die Daten für eine eindeutige Nutzen -Aussage reichen weiterhin nicht aus. Auch die aktualisierte Recherche des IGeL-Monitors ergab lediglich " Hinweise " auf einen Nutzen. Die Kontroverse um die Wirksamkeit der Akupunktur ist somit nach wie vor nicht abgeschlossen. Auch die Gesundheitssysteme anderer Länder gehen mit der Frage der Kostenübernahme durch die jeweiligen Sozialversicherungen sehr unterschiedlich um.