IGeL-Monitor informiert über professionelle Zahnreinigung

IGeL-Monitor AKTUELL Essen, 26. Mai 2026

Aufgrund häufiger Nachfragen hat der IGeL-Monitor Informationen zur professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht. Die PZR muss von Versicherten selbst bezahlt werden. Als zahnmedizinische Leistung zählt sie aber nicht zu den selbst zu zahlenden Individuellen Gesundheitsleitungen (IGeL), die der IGeL-Monitor bewertet. Deshalb hat der IGeL-Monitor den Nutzen und Schaden der PZR nicht bewertet. 

Die PZR wird stark beworben und sehr häufig angeboten. Laut Bundeszahnärztekammer nehmen 25 bis 30 Millionen Bundesbürger eine professionelle Zahnreinigung jährlich in Anspruch. Mit etwa 44 bis 117 Euro pro Behandlung ist die PZR eine recht kostspielige selbst zu zahlende Leistung, wobei die Preise auch deutlich darüber liegen können. Bei der PZR werden unter anderem weiche und harte Zahnbeläge entfernt. Die PZR soll helfen, Karies und Parodontitis vorzubeugen und hat meistens einen kosmetischen Effekt: Die Zähne sehen danach in der Regel sauberer aus und fühlen sich gut an. 

Die PZR ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Möglich ist, dass sich Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis zählen die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung und die jährliche Entfernung harter Zahnbeläge. Ein Ersatz für die tägliche sorgfältige Mundhygiene, vor allem für die Entfernung weicher Zahnbeläge beim Zähneputzen, sind weder die PZR noch die Kassenleistung.

Information zur professionellen Zahnreinigung im IGeL-Monitor.

Pressekontakt:

Anne Rummer, Freie Journalistin
Redakteurin IGeL-Monitor
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